Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ab heute gilt, ist für den Besuch in unserer Bücherei die 2G-Regel in Kraft getreten.
Es ist somit ein Immunisierungsnachweis durch vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Personen, die ein ärztliches Attest (max. 6 Wochen alt) haben, benötigen wir einen aktuellen Testnachweis. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
Mitarbeitende der Bücherei führen Kontrollen bei Eintritt ins Gemeindezentrum durch. Es ist ein digitaler Nachweis oder der Impfpass vorzulegen. Bitte denken Sie auch an Ihren Personalausweis.
Weiterhin gilt Abstand, Hygiene und Maskenpflicht!